Sie erreichen mich telefonisch unter: 
0761 / 888 552 - 0
und per E-Mail: 
info[at]teichmann-steuerberatung.de
jetzt bei der Steuerberatung anmeldenMandantenportal
Login
Steuerberatung Teichmann in Freiburg Logo der Steuerberatung Teichmann in Freiburg

Mandantenbrief

Fordern Sie unseren Mandantenbrief an und erhalten regelmäßige Informationen.

ADDISON® OneClick

Hierüber gelangen Sie schnell und einfach zu Ihrem Mandaten-Login.

Linkliste

Hier finden Sie einige Links für Finanzämter oder zum Finanzministerium.

steuerberatung m. teichmann

Location STB Teichmann in Freiburg

Herzlich Willkommen auf unserer Website. Auf diesen Seiten finden Sie eine kurze Darstellung unserer Tätigkeitsfelder, sowie Anfahrtsplan und Öffnungszeiten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.

  • Qualifizierte Leistungen
  • Kompetente Beratung
  • Erfahren in verschiedenen Bereichen

Büroöffnungszeiten:

montags - donnerstags: 
+
freitags: 

Unsere Leistungen

Auch in Ihrem Unternehmen ist nichts so sensibel wie das Thema Lohn.

Hierbei können wir Ihnen eine Vielzahl von Dienstleistungen anbieten, beispielsweise:

  • Erstellung der kompletten Lohnbuchhaltung
  • Sämtliche Meldungen an die Sozialversicherung und das Finanzamt
  • Sofort-Meldungen
  • Baulohn
  • Betreuung Ihrer hausinternen Lohnbuchhaltung

Bei der Gründung Ihres Unternehmens kommen viele neue Aufgaben auf Sie zu. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

  • Erstellen eines Businessplans
  • Finanzplanung und Vorbereitung des Bankgesprächs
  • Beantragung des Gründungszuschusses
  • Rechtsformwahl
  • Gründerfahrplan z. B.
    • Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
    • Gewerbeanmeldung ja/nein
    • Handwerkskammer ja/nein
    • Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wir bieten Ihnen:

  • Beratung bezüglich der Rechtsformwahl mit Steuerbelastungsvergleich
  • Steuervorausrechnungen
  • Aufbau und Begleitung Ihres Controlling zum Beispiel:
    • Plan-Ist-Vergleich
    • Liquiditätsplanung
  • Branchenvergleiche
  • Kredit-Leasing-Vergleich
  • Darlehensberechnungen

Wir beraten Sie gerne in allen steuerlichen Angelegenheiten und bieten Ihnen kompetente Hilfe bei Ihren betrieblichen wie privaten steuerlichen Pflichten.

  • Einkommenssteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer
  • Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • Bescheidprüfungen

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss entsprechend den gesetzlichen Anforderungen nach Handels- und Steuerrecht.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Jahresabschluss für:
    • Einzelunternehmen
    • Personengesellschaften
    • Kapitalgesellschaften
  • Jahresabschluss in verkürzter Form für die Offenlegung
  • Veröffentlichung in elektronischer Form im Bundesanzeiger
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 4 (3) EStG

Für eine aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertung ist die ordentliche Finanzbuchhaltung Voraussetzung

Unsere Leistungen richten sich je nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen, beispielsweise:

  • Erfassen und Kontieren der Belege
  • Importieren einzelner Teilbereiche aus Ihrer Warenwirtschaft bis hin zur kompletten Buchhaltung
  • Meldungen der Umsatzsteuer und/oder ZM
  • Betreuung Ihrer hausinternen Finanzbuchhaltung

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über unsere Leistungen.

Gerne erläutern wir Ihre Fragen hierzu in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch - bei uns oder bei Ihnen vor Ort.

Weitere Informationen über: 
Steuerberatung Freiburg

Wir stellen uns vor

Steuerberaterin Mechtilde Teichmann
Mechthilde Teichmann
Steuerberaterin
Steuerfachwirtin Christine Schindler
Christine Schindler
Steuerfachwirtin
Steuerfachangestellter Max Teichmann
Max Teichmann
Steuerfach­wirt,
Fachassistent Lohn und Gehalt / Rechnungswesen und Controlling / Finanzassistent
Steuerfachangestellte Kristina Räpple
Kristina Räpple
Steuerfach­angestellte
Terminkalender zur Steuerberatung

Termine & Fristen

Für Steuervoraus­zahlungen gelten die folgenden Termine.

Bei Überweisungen von Steuervoraus­zahlungen gibt es eine Zahlungsfrist (Schonfrist) von 3 Tagen.
Diese Schonfrist entfällt aber bei Bar- oder Scheckzahlung.

Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag verlängert sich diese bis zum darauffolgenden Werktag.

Umsatzsteuer/Lohnsteuer

  • Abgabetermin und Zahlungsfrist für die Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer­anmeldungen ist jeweils der 10. Tag des Monats, der auf den Anmeldezeitraum folgt.
  • Für die Abgabe der Umsatzsteuer ist eine Dauerfrist­verlängerung möglich. Die Verlängerung erfolgt auf Antrag und verlängert den Abgabetermin und damit auch die Zahlungsfrist um einen Monat.

Einkommensteuer (KiSt u. Solizuschlag) / Körperschaftsteuer

  • Zahlungsfrist ist jeweils der , , und

Gewerbesteuer/Grundsteuer

  • Zahlungsfrist ist jeweils der Zahlungsfrist ist jeweils der , , und

Nutzen Sie auch für Terminanfragen das Kontaktformular